Fahrverbotszonen in Europa

Fahrverbotszonen in Europa

Im Frühjahr und Frühsommer gehen BestAger gerne auf Reisen – Zeit, auf die aktuellen verkehrstechnischen Gegebenheiten in unseren Nachbarländern zu achten, damit der Urlaub ohne Wermutstropfen verläuft.

Wir sehen uns das Lieblingsurlaubsziel Nummer eins, Italien, und die Zona Traffico Limitato ganz genau an.

In vielen europäischen Ländern gibt es sie bereits, die Fahrverbots- und Umweltzonen. Sie sind nur unter unterschiedlichen Bezeichnungen bekannt. In Frankreich nennt man sie Zone à Traffic Limité (ZTL) , Umweltzone heißt sie in Deutschland, Low Emission Zone (LEZ) in Großbritannien, Área de Prioridade Residencial (APR) in Spanien und als Zona a Traffico Limitato (ZTL) sollte man sie als Urlaubsreisender mit dem PKW in Italien kennen.

Die spezifischen Regeln und Beschränkungen für Fahrverbotszonen können von Land zu Land und sogar von Stadt zu Stadt stark variieren. In London etwa gibt es die Congestion Charge Zone (CCZ). Sie gilt im Zentrum von London, in der werktags eine Mautgebühr eingehoben wird. Paris hat die „Zone 30“ eingeführt, in der die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt ist. Die Umweltzone in Berlin ist eine ZTL, in die nur Fahrzeuge mit einer grünen oder gelben Umweltplakette einfahren dürfen.

Ausführlicher beschäftigen Wir BestAger uns in diesem Beitrag mit den Fahrverboten in Italien.

INHALTSVERZEICHNIS

Was versteht man unter einer Fahrverbotszone - "zona traffico limitato" ZTL

In vielen italienischen Städten gibt es sie, die „zona traffico limitato“ (ZTL), also begrenzte Verkehrszonen, in die nur Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung einfahren dürfen. Meistens befinden sich diese Zonen in der Innenstadt oder im historischen Stadtkern. Es kann eine ZTL aber auch in kleinen Gemeinden geben. Das Fahrverbot kann rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten gelten.

Zona traffico limitato

In welchen Städten gibt es eine zona traffico limitato?

Diese speziellen Fahrverbote gibt es in den meisten italienischen Städten, vor allem in von Touristen gerne besuchten Orten wie: Arezzo, Bologna, Bozen, Florenz, Genua, Mailand, Pisa, Rom, Triest, Turin, Verona und vielen mehr.

Sie alle verfolgen aber immer das Ziel, den motorisierten Individualverkehr in den definierten Zonen zu beruhigen, Staub und Abgase zu reduzieren – die Zentren letztendlich lebenswerter zu gestalten, auch wenn mache Touristen das eher als Schikane und Abzocke sehen wollen.

Wie erkenne ich, dass ich in eine ZTL einfahre?

Zona traffico limitato

Der Beginn einer ZTL ist durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet. Achte auf ein Verkehrsschild mit einem Fahrverbotszeichen und der Aufschrift „zona traffico limitato“. Die genauen Zeiten des Fahrverbots findest du entweder unter dem Schild oder auf einer Zusatztafel. Eventuelle Ausnahmen (z. B. für Anwohner) werden durch zusätzliche Schilder angezeigt.

Wie wird überprüft, ob ich eine Einfahrtsgenehmigung habe?

In den meisten Städten sind am Beginn der Umweltzone Überwachungskameras installiert.
Diese fotografieren die Kennzeichen aller einfahrenden Fahrzeuge und prüfen automatisch, ob eine Einfahrtsgenehmigung vorliegt. In kleineren Gemeinden kann die Zufahrt auch durch die Polizei kontrolliert werden.

Gibt es Ausnahmen von der Regel?

In einigen Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung für die Einfahrt in eine Fahrverbotszone beantragt werden. Dies ist z. B. für Anwohner, Lieferanten aber auch für Hotelgäste möglich.

⛔️ Wenn also dein Hotel innerhalb einer Fahrverbotszone liegt, benötigst du eine temporäre Einfahrtsgenehmigung. Informiere vor Reiseantritt dein Hotel, dass du mit dem Auto anreisen wirst und eine Einfahrtsgenehmigung benötigst. Das Hotelpersonal muss dann deine Aufenthaltszeit und das Kennzeichen deines PKWs rechtzeitig bei der Behörde registrieren lassen. Sollte die Anmeldung nicht erfolgt sein und du einen Strafzettel für die Einfahrt in die ZTL kassierst, musst du deinen Hotelaufenthalt nachträglich belegen können (z.B. anhand der Rechnung oder Hotelbestätigung).

⛔️ Wenn du vor Ort von der Polizei aufgehalten wirst, musst du belegen können, dass du auf dem Weg von/zu deinem Hotel bist. Am besten du zeigst eine Reservierungsbestätigung oder Rechnung. Und noch ein Tipp: hebe die Hotelrechnung für zumindest 360 Tage auf, denn Strafbescheide können bis zu einem Jahr nach dem Urlaub im Briefkasten landen.

⛔️ Falls du oder deine Begleitperson eine Behinderung hat, kann nach Vorlage oder Übermittlung der entsprechenden Nachweise eine Einfahrtsgenehmigung erteilt werden. In der Regel müssen Ausnahmen vor Befahren der Zone beantragt werden. Inhaber eines EU-Behindertenparkausweises können dies auch nachträglich bei der kommunalen Behörde einreichen.

Missachtung der Regeln kann teuer kommen – auch mit einem Mietwagen!

⛔️ Die Strafe für das Einfahren in eine „zona traffico limitato“ ohne gültige Genehmigung beträgt in der Regel ca. 100 Euro (87 Euro Strafe zzgl. Verfahrenskosten).

⛔️ Auch das Parken innerhalb der Umweltzone ist ohne Berechtigung nicht erlaubt und kann mit einem Bußgeld von mindestens 42 Euro geahndet werden.

⛔️ Aber Achtung: wenn du mehrmals an einem Tag ohne Genehmigung in die ZTL einfährst und dein Fahrzeug parkst summiert sich die Strafe. Da kann der „Spaß“ dann schon mehrere hundert Euro kosten.

⛔️ Ob du mit einem Mietwagen innerhalb einer ZTL fahren darfst, hängt davon ab, ob für deinen Mietwagen eine Sondergenehmigung besteht! Viele Mietwagenfirmen behalten sich vertraglich die automatische Kreditkarten-Abbuchung von Verkehrsstrafen und nicht bezahlten Parkgebühren vor – und schlagen noch eine Bearbeitungsgebühr dazu, die dann ebenfalls ungefragt vom Kreditkarten-Konto abgebucht wird.

ZTL

Fazit

⛔️ Informieren dich vorab, ob dein Zielort in einer Fahrverbotszone liegt. Besorge dir ggf. eine Einfahrtsgenehmigung (z.B. über dein Hotel oder online).

⛔️ Achte auf die Beschilderung und halte dich an die Regeln – Missachtung kann echt teuer werden.

⛔️ Parke nur an ausgewiesenen Stellen.

Routenplaner – wie zB jener des ÖAMTC zeigen, in welchen Städten sich eine ZTL befindet. Siehe auch unter www.oeamtc.at/routenplaner und aktiviere die Funktion „Umweltzonen“.
Und wenn letztlich doch „fristgerecht“ unerfreuliche Urlaubsgrüße aus Italien ins Haus flattert, kannst du als ÖAMTC Clubmitglied die Rechtsberatung kostenlos um Rat und Hilfe kontaktieren.

Jörg Schaden
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