Etwa 2,5 Mio. Pensionisten gibt es aktuell in Österreich. Bei den massiven Teuerungen bei Energie und Lebensmitteln stellt sich nun zu Jahresbeginn wohl jede Österreicherin, jeder Österreicher die Frage: wie wirkt sich die Pensionsanpassung aus, wie hoch ist meine Pension 2023?
Die Pensionen werden grundsätzlich jährlich ab dem 1. Januar angepasst, dabei orientiert sich die Regierung an der Inflationsrate, sprich der Erhöhung der Verbraucherpreise. Gültigkeit hat die Anpassung für alle Beamtenpensionen und gesetzlich Pensionsversicherten.
Neben der prozentuellen Erhöhung der Pension, die je nach Höhe gestaffelt wurde, gibt es als sozialen Faktor eine abgabenfreie Einmalzahlung für einen großen Teil der Pensionist:innen.
Damit sollen in erster Linie für die Mindestpensionen – das sind die rund 200.000 Bezieher einer Ausgleichszulage mit einer Monatspension von ca. 1000 € – die enormen Teuerungen abgefedert werden.
Insgesamt kosten die Pensionsanpassung rund 4 Milliarden Euro, davon entfallen 650 Millionen auf die außertourliche Erhöhung der Ausgleichszulagen.
INHALTSVERZEICHNIS
Wie hoch ist meine Pension 2023?
Die Höhe der Pensionen in 2023 hängt einerseits von der prozentuellen Steigerung und andererseits von der aufgrund der massiven Teuerung gewährten Direktzahlung ab.
Prozentuelle Staffelung der Pensionsanpassung
So hoch ist deine Pension ab 1. Januar 2023
Pensionen bis € 5.670
werden um 5,8 % erhöht
Pensionen über € 5.670
werden um ein Pauschale von € 328,86 erhöht
Die 5,8 % sind ein Sockelbetrag, die soziale Staffelung erfolgt über eine einmalige Direktzahlung.
Am meisten profitieren die knapp 200.000 Bezieher von Ausgleichzulagen, für sie erhöht sich die Pension inklusive Einmalzahlung um 10,2 %.
Die Mindestpensionen betragen somit in 2023
1.110,26 €
für alleinstehende Pensionisten und Pensionistinnen
1.751,56 €
für im gemeinsamen Haushalt lebende Ehepaare und eingetragene Partnerschaften
Einen Ausgleichszulagenbonus erhält, wer mindestens 30 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung erworben hat. Wer berechtigt ist, klärt die PVA – hier geht’s zum Antrag für die Ausgleichszulage:
Rund 1,2 Mio. Menschen in Österreich – also über 50% – beziehen eine niedrige bis mittlere Pension bis ca. 1.700,- € brutto/Monat: sie bekommen 8,2% mehr ins Börserl.
Bei einer Pension von 700,- bis 2.360,- € brutto pro Monat beträgt die Anpassung gestaffelt zwischen 8,2% und 5,8% und betrifft rund 400.000 Personen
Für höherer Pensionen zwischen 360,- bis 5.670,- € Monatsbrutto gibt es 5,8% plus, das entspricht ebenfalls etwa 400.000 Pensionist:innen
Für (Beamten) Pensionen ab 5.670,- € gibt es ein Pauschale von 328,86
Wer 2022 in Pension gegangen ist...
Wer in 2022 in Pension gegangen ist, erhält ab 1. Jänner 2023 einen gestaffelten Prozentsatz der Pensionsanpassung je nach Pensionsstichtag.
Hier die Staffelsätze nach Stichtag in 2022:
Stichtag Jänner: 100 %
Stichtag Februar: 90 %
Stichtag März: 80 %
Stichtag April: 70 %
Stichtag Mai: 60 %
Stichtag Juni bis Dezember: 50 %
Alle, die im 2. Halbjahr 2022 ihren Pensionsstichtag hatten, erhalten mindestens 2,9 %.
AKTUALISIERUNG: aufgrund der hohen Inflation hat die Bundesregierung Ende März beschlossen, die Aliquotierung für 2 Jahre auszusetzen!
Rund 200.000 Personen, die in den kommenden beiden Jahren in Pension gehen, erhalten jetzt die volle Pensionserhöhung – unabhängig davon, in welchem Monat sie in Pension gehen.
Du bist 2022 in Pension gegangen oder dein Pensionsantritt steht vor der Tür? Vielleicht interessiert dich auch unser Blogbeitrag „Pension – was nun?“
Pensionsanpassung: Direktzahlungen 2023 als Ausgleich für Teuerung
Wer im Januar 2023 pensionsberechtigt ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, der EU, CH, UK und in Staaten hat, wo die Ausfuhr dieser Einmalzahlung nicht ausgeschlossen ist, erhält 2023 eine Direktzahlung. Die Auszahlung erfolgt mit 1. März 2023.
Die Krux bei dieser Einmalzahlung: sie wird nicht in die Berechnungsbasis für die nach 2023 folgenden Pensionserhöhungen einbezogen.
Abhängig ist die Direktzahlung von der Höhe des Gesamtpensionseinkommens pro Monat und beläuft sich auf folgenden Prozentsatz bzw. Betrag:
Mit Ende Jänner sollten alle Pensionisten eine „Verständigung über die Leistungshöhe“ von PVA erhalten haben.
Wie hoch deine Pension in 2023 tatsächlich ist, kannst du mit Hilfe des Finanzrechners auch selbst nachvollziehen: https://finanzrechner.at/pensionsanpassung
Reicht die Pensionsanpassung zur Abdeckung der Teuerung?
„Im Jahr 2022 sind die Verbraucherpreise im Vergleich zum Vorjahr um 8,6 % gestiegen. Damit hat sich die Inflationsrate gegenüber 2021 mehr als verdreifacht und ist auf den höchsten Wert seit der ersten Ölpreiskrise im Jahr 1974 geklettert. Hauptgrund war die Preisentwicklung bei Haushaltsenergie, Treibstoffen, Nahrungsmitteln und in der Gastronomie. Zum Jahresende hat die Preisrallye etwas an Dynamik verloren. Die Teuerung hat sich auf hohem Niveau leicht eingebremst“, so Statistik Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.
Inflation im Jahr 2022
Die Inflationsrate von 8,6% in 2022 steht also einer Pensionsanpassung von 5,8% in 2023 (bis zur Höchstbemessungsgrundlage = € 5.670,-) gegenüber. Die Direktzahlung ist einmalig und wirkt sich auf die Anpassung in 2024 nicht aus.
Ob es tatsächlich „Nachbesserungen“ geben wird, wie von Seiten der Seniorenvertretungen gefordert, sei dahingestellt.
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Für die Richtigkeit und Vollständigkeit bzw. Urheberrechtsverletzungen der Inhalte übernehmen wir keine Haftung.
Quellen:
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2022/pk1079/
https://finanzrechner.at/pensionsanpassung
https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.889481&portal=pvaportal
https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/pension/1/Seite.270300.html
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.889910&portal=svsportal
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/pension/pensionshoehe/Mindestpension.html
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