Gründen mit 55Plus

Gründen mit 55Plus – Wie Erfahrung, Netzwerk und kluge Steuerplanung dein Startkapital schützen

Der Ruhestand ist heute längst nicht mehr das zwangsläufige Ende der beruflichen Reise, sondern oft der Beginn eines spannenden zweiten Akts. Immer mehr Best Ager entscheiden sich dafür, den Golfschläger gegen den Businessplan zu tauschen. Ob als erfahrener Unternehmensberater, als Coach oder mit einem kleinen Handwerksbetrieb: Die Generation 55+ bringt oft genau das mit, was jüngeren Gründern häufig noch fehlt. Dazu gehören vor allem Lebenserfahrung, ein belastbares Netzwerk und fachliche Exzellenz.

Doch so viel Erfahrung auch vorhanden ist: Die Bürokratie sorgt gerade beim Start oft für Stirnrunzeln. Besonders das Thema Steuern und Buchhaltung wirkt für viele wie eine große Hürde. Dabei bietet das deutsche Steuerrecht mehrere Instrumente, die Gründern helfen können, Investitionen sinnvoll zu planen und die Liquidität zu schonen. Ein wichtiges Thema dabei ist die Abschreibung (AfA). Sie ist kein bloßer Buchhaltungsposten, sondern ein Instrument, um Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer zu verteilen und den steuerpflichtigen Gewinn realistisch abzubilden.

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Warum jetzt? Der Aufstieg der Senior Entrepreneurs

Warum entscheiden sich Menschen mit 55 oder 60 dazu, noch einmal neu zu gründen? Die Gründe dafür sind vielfältig. Viele möchten ihre Expertise weitergeben, während andere endlich die Geschäftsidee umsetzen wollen, für die im bisherigen Arbeitsalltag schlichtweg die Zeit fehlte.

Ein wesentlicher Vorteil dieser Altersgruppe ist, dass häufig bereits Kapital vorhanden ist. Gleichzeitig ist dieses Geld oft auch für die spätere Altersvorsorge vorgesehen. Umso wichtiger ist es, Investitionen und steuerliche Spielräume sorgfältig zu planen. Wer sich selbstständig macht, investiert meist in Technik, Software, Werkzeuge oder Büromöbel. Genau hier kommt die AfA ins Spiel.

Abschreibung als Steuerinstrument

Stellen Sie sich vor, Sie machen sich als Coach selbstständig und kaufen für den Start einen hochwertigen Laptop, ein ergonomisches Büromöbel-Set und eine Kamera für Online-Kurse. Die Anschaffungskosten liegen beispielsweise bei 4.500 Euro.

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass diese 4.500 Euro sofort und vollständig im Jahr des Kaufs abgezogen werden können. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Je nach Wirtschaftsgut werden die Kosten über die Nutzungsdauer verteilt, weil es sich um abnutzbare Anlagegüter handelt.

Der Vorteil dieser Regelung liegt darin, dass Sie Ihren Gewinn nicht auf einen Schlag mindern, sondern verteilt über die Zeit. Das kann die Steuerlast glätten und schont vor allem in der wichtigen Anlaufphase eines Unternehmens Ihre Liquidität.

Digitaler Start und aktuelle Regeln

Vor größeren Anschaffungen lohnt sich immer ein Blick auf die aktuelle steuerliche Behandlung. Für bestimmte Computerhardware und Software kann eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden. Das bedeutet, dass solche Anschaffungen unter den aktuellen Regeln steuerlich oft sehr schnell berücksichtigt werden können.

Tipp:

Wer sich tiefer in die Materie einarbeiten möchte, findet in dieser Übersicht zu den Abschreibungsgrundlagen hilfreiche Erläuterungen für die Praxis.

Praxisbeispiel: Der Quereinstieg von Hans-Joachim (62)

Hans-Joachim war 35 Jahre lang als Projektleiter in der Industrie tätig. Mit 62 entschied er sich, sein Wissen als freiberuflicher Berater für Effizienzmanagement anzubieten. Seine größte Sorge war dabei das finanzielle Risiko.

Er investierte 8.000 Euro in ein modernes Homeoffice und spezialisierte Software. Sein Steuerberater erklärte ihm, dass die steuerliche Behandlung davon abhängt, um welche Wirtschaftsgüter es sich konkret handelt. Zusätzlich konnte Hans-Joachim mit einem Investitionsabzugsbetrag unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor der eigentlichen Anschaffung steuerlich planen.

Ergebnis:

Das Ergebnis war positiv: Im ersten Jahr seiner Selbstständigkeit blieb die Steuerlast überschaubar. Das freiwerdende Kapital nutzte er für gezielte LinkedIn-Werbung und gewann nach wenigen Monaten seinen ersten Großkunden.

Senior Entrepreneur

Kleine Anschaffungen richtig behandeln

Nicht jede Anschaffung muss zwingend über viele Jahre verteilt werden. Für kleinere Investitionen gibt es die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG).

Liegt der Nettopreis unter der jeweils geltenden Grenze, können die Kosten oft sofort im Jahr der Anschaffung voll berücksichtigt werden. Das ist besonders für Berater und Coaches interessant, die viele kleinere Arbeitsmittel wie Diktiergeräte, Flipcharts oder Whiteboards benötigen.

Auch Handwerker sollten hier genau hinschauen: Ein Akkubohrer kann als eigenständiges Gerät steuerlich anders behandelt werden als einzelne Aufsätze oder Zubehörteile. Solche Unterscheidungen sind für eine vorausschauende Liquiditätsplanung essenziell.

Häufige Fragen zum Start mit 55+

Frage: Muss ich als Senior-Gründer alles allein verbuchen?

Antwort: Nein. Es gibt gute Softwarelösungen, die viele Berechnungen und Buchungen erleichtern. Trotzdem ist es sinnvoll, die Grundlogik zu verstehen, um Investitionen besser einordnen zu können.

Frage: Was passiert mit der Abschreibung, wenn ich mein Business nach fünf Jahren aufgebe?

Antwort: In diesem Fall wird der noch nicht abgeschriebene Restbuchwert relevant. Je nach Situation können Aufgabe, Verkauf oder Entnahme unterschiedliche steuerliche Folgen haben.

Frage: Kann ich gebrauchte Gegenstände aus meinem Privatvermögen in die Firma einbringen?

Antwort: Ja, das ist grundsätzlich möglich. Solche Wirtschaftsgüter werden mit dem dann maßgeblichen Wert in das Betriebsvermögen übernommen und können anschließend steuerlich weiterbehandelt werden.

Die psychologische Seite

Gründen im Alter hat viel mit Souveränität zu tun. Wer seine Zahlen im Griff hat, schläft deutlich ruhiger. Eine gute steuerliche Planung sorgt dafür, dass der Businessplan realistisch bleibt und das Startkapital nicht unbedacht aufgezehrt wird.

Sich mit 55+ selbstständig zu machen, ist kein Wagnis, sondern oft eine kluge Nutzung des eigenen Potenzials. Wer die steuerlichen Spielregeln versteht und Investitionen sinnvoll plant, schützt sein Startkapital. So bauen Sie sich ein Unternehmen auf, das nicht nur finanziell, sondern auch persönlich erfüllt.

Mag. Ulrike Ischler

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